Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version 1.0 · Stand: 26. September 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter von CRAwerk ist Sven Mettmann, Weiherstraße 30, 89522 Heidenheim an der Brenz, Deutschland, E-Mail: info@crawerk.de.
Diese AGB gelten für die Nutzung der webbasierten Software CRAwerk und die damit verbundenen Leistungen. CRAwerk richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht angeboten.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
CRAwerk ist eine Software-as-a-Service-Anwendung zur strukturierten Erfassung, Organisation und Dokumentation von Informationen im Zusammenhang mit dem Cyber Resilience Act (CRA). Je nach Funktionsstand gehören hierzu insbesondere Unternehmens- und Produktdaten, Software- und Komponentenlisten, Risikoinformationen, Sicherheitsvorgänge, Unterstützungszeiträume, CRA-Prüfschritte, Dokumente, Exporte, Teamzugänge und Support.
Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Anwendung und der Produktbeschreibung. CRAwerk unterstützt die Organisation und Dokumentation. Die Software ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine technische Sicherheitsprüfung, Konformitätsbewertung oder die fachliche Entscheidung des Kunden.
Der Kunde bleibt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und fachliche Bewertung seiner Angaben sowie für die Erfüllung der für ihn geltenden gesetzlichen und regulatorischen Pflichten verantwortlich.
3. Registrierung und Vertragsschluss
Zur Nutzung legt der Kunde ein Unternehmenskonto an. Die bei der Registrierung handelnde Person bestätigt, zur Registrierung für das angegebene Unternehmen berechtigt zu sein.
Mit der Registrierung und der Zustimmung zu diesen AGB kommt zunächst ein unentgeltliches Nutzungsverhältnis für die Testphase zustande. Ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht erst, wenn ein hierzu berechtigter Nutzer innerhalb von CRAwerk ausdrücklich einen kostenpflichtigen Tarif auswählt und den Zahlungsvorgang abschließt.
Die Vertragsbestimmungen können vor der Registrierung über die Website abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.
4. Testphase
Die Testphase beträgt 14 Tage und beginnt mit der Anlage des Unternehmenskontos. Für die Testphase sind keine Zahlungsdaten erforderlich.
Die Testphase geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Wird bis zum Ende der Testphase kein kostenpflichtiger Tarif gebucht, kann der Zugriff auf die regulären Produktfunktionen eingeschränkt werden. Der Supportbereich kann weiterhin zur Kontaktaufnahme bereitgestellt werden.
5. Tarife, Preise und Produktgrenzen
Für kostenpflichtige Nutzung gelten die bei Tarifauswahl und Checkout angezeigten Preise, Abrechnungsintervalle und Produktgrenzen. Maßgeblich ist die im Zeitpunkt der Buchung angezeigte Tarifbeschreibung.
Soweit gesetzlich Umsatzsteuer anfällt, wird sie entsprechend der steuerlichen Behandlung in Checkout und Rechnung ausgewiesen. Rechnungen werden über den eingesetzten Zahlungsdienst bereitgestellt und können im Kundenportal abgerufen werden.
Ein Tarifwechsel wirkt nach den im Buchungs- oder Kundenportal angezeigten Bedingungen.
6. Zahlung und Zahlungsabwicklung
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Es gelten zusätzlich die für die konkrete Zahlungsart einschlägigen Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
Entgelte werden zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig, soweit im Checkout nichts Abweichendes angezeigt wird. Bei ausbleibender oder fehlgeschlagener Zahlung kann CRAwerk den kostenpflichtigen Zugang nach angemessener Berücksichtigung des Einzelfalls vorübergehend einschränken oder pausieren.
7. Laufzeit und Kündigung
Kostenpflichtige Abonnements laufen auf unbestimmte Zeit mit dem jeweils gewählten Abrechnungsintervall. Soweit im Checkout nichts anderes angegeben ist, kann der Kunde jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
Die Kündigung kann über das in CRAwerk verlinkte Kundenportal erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende kann der Zugriff auf die Anwendung und dort gespeicherte Daten entfallen. Der Kunde sollte benötigte Unterlagen und Exporte rechtzeitig vor Vertragsende sichern. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
8. Benutzerkonten, Teamzugänge und Sicherheit
Jeder Nutzer erhält einen eigenen Zugang. Zugangsdaten dürfen nicht mit unberechtigten Dritten geteilt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Teamzugänge aktuell zu halten und nicht mehr berechtigte Nutzer zeitnah zu entfernen.
Die Rollen Inhaber, Admin und Mitarbeiter besitzen unterschiedliche Berechtigungen. Inhaber und Admins können insbesondere Team- und Abrechnungsfunktionen verwalten; Mitarbeiter erhalten nur die in der Anwendung vorgesehenen Arbeitsrechte.
Der Kunde informiert CRAwerk unverzüglich, wenn er eine missbräuchliche Nutzung oder Kompromittierung eines Benutzerkontos vermutet.
9. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,
- nur Inhalte einzugeben oder hochzuladen, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist,
- keine rechtswidrigen, schädlichen oder sicherheitsgefährdenden Inhalte einzubringen,
- CRAwerk nicht für Angriffe, unberechtigte Zugriffe, automatisierte Belastungstests oder vergleichbare missbräuchliche Zwecke zu verwenden,
- fachliche Angaben und erzeugte Dokumente vor ihrer Verwendung zu prüfen,
- erforderliche interne Freigaben, Prüfungen und gesetzliche Meldungen selbst vorzunehmen.
10. Support
Kunden können den integrierten Supportbereich nutzen. Dort können Anfragen gestellt, Bearbeitungsstände verfolgt und Antworten ausgetauscht werden.
Soweit keine gesonderte Service-Level-Vereinbarung geschlossen wurde, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit. CRAwerk bemüht sich um eine zeitnahe Bearbeitung.
11. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
CRAwerk wird als internetbasierter Dienst bereitgestellt. Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann nicht zugesagt werden. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Internet- oder Infrastrukturprovidern oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters entstehen.
Der Anbieter darf Funktionen weiterentwickeln, technisch anpassen oder ersetzen, soweit der Vertragszweck hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Sicherheits- und gesetzlich erforderliche Änderungen können kurzfristig umgesetzt werden.
12. Rechte an Software und Inhalten
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, CRAwerk im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Rechte an CRAwerk, Quellcode, Gestaltung, Marken und sonstigen Bestandteilen verbleiben beim Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern.
An vom Kunden eingestellten Inhalten behält der Kunde seine Rechte. Er räumt dem Anbieter die für Betrieb, Speicherung, Sicherung, Anzeige, Verarbeitung und vertragsgemäße Bereitstellung der Anwendung notwendigen Nutzungsrechte ein.
13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in eigener Verantwortlichkeit enthält die Datenschutzerklärung.
Soweit CRAwerk personenbezogene Daten verarbeitet, die der Kunde als Verantwortlicher in die Anwendung einstellt und deren Zwecke der Kunde bestimmt, gilt ergänzend die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).
14. Mängel und Mitwirkung
Der Kunde soll erkennbare Störungen mit einer möglichst konkreten Beschreibung über den Supportbereich melden und bei der Eingrenzung des Fehlers angemessen mitwirken.
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts wirksam Abweichendes geregelt ist. Eine Garantie für einen bestimmten rechtlichen oder technischen Compliance-Erfolg wird nicht übernommen.
15. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
16. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln als vertraulich erkennbare Geschäfts- und Betriebsinformationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Diese Fassung ist für das aktuelle B2B-SaaS-Modell von CRAwerk erstellt. Vor einem breiten Marktstart sollte sie einmal anwaltlich auf das konkrete Geschäfts- und Steuerungsmodell geprüft werden.